Dienstvorschrift

Folgendes ist ein Auszug aus der Dienstvorschrift:

„Sollte der Eindringling selbst durch das Abgeben eines Warnschusses nicht von seinem Vorhaben abzubringen sein, so ist zunächst auf die Beine zu schießen!“

Man findet auch die Ergänzung des Wachoffiziers:
„Man glaubt ja nicht, wie viele Beine so ein Mensch hat,…. Nasenbein, Schlüsselbein, Brustbein…“

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