Der Verteidiger erklärt vor Gericht:
„Hohes Gericht, mein Klient, den man der vorsätzlichen Brandstiftung beschuldigt, muss schon deshalb unschuldig sein, weil er an dem Tag, als sein Hof abgebrannt ist sich frühmorgens zwei Fässer Bier in sein Haus liefern ließ. Wer würde sich denn als Brandstifter noch kurz vor seiner Tat zwei Fässer Bier bestellen.“
„Zwei Fässer Bier?“ fragt der Richter zweifelnd.
„Angeklagter, sind Sie denn ein so großer Trinker?“
Darauf der Angeklagte:
„Das nicht, Herr Richter, aber ich hab mir halt gedacht, dass die Männer von der Feuerwehr bestimmt einen richtigen Durst haben werden…“